Der Burgenländische Gesundheitsfonds (BURGEF)…
… ist als Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit für die Wahrnehmung der in der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG Zielsteuerung Gesundheit geregelten Aufgaben zuständig. Einzelheiten sowie die Organisation des BURGEF sind im Burgenländischen Gesundheitsfondsgesetz 2017 (Bgld. GFG) geregelt.
Nach Außen wird der Burgenländische Gesundheitsfonds durch das für die Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglied der Burgenländischen Landesregierung vertreten (§ 8 Bgld. GFG).
Thomas Alva Edison-Straße 2
A-7000 Eisenstadt
+43 2682 21022
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