Gesundheitsplattform
Die Gesundheitsplattform …
… hat zur Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens auf Landesebene Aufgaben unter Einhaltung der Festlegungen in der Bundesgesundheitsagentur, im Bundes-Zielsteuerungsvertrag, in der Landes-Zielsteuerungskommission und im Landes-Zielsteuerungsübereinkommen sowie unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen wahrzunehmen (§ 11 Bgld. GwG 2017). Insbesondere hat die Gesundheitsplattform Beschlüsse zur landesspezifischen Ausformung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung, zur Gewährung von Zuschüssen für krankenhausentlastende Maßnahmen (Strukturmittel) und zu allgemeinen gesundheitspolitischen Belangen wie beispielsweise zur Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die intra- und extramurale Leistungserbringung oder im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (z.B. ELGA) zu fassen.
Mitglieder mit Stimmrecht
- das für die Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglieder der Burgenländischen Landesregierung (Vorsitz)
- vier von der Burgenländischen Landesregierung entsandte Mitglieder
- fünf von der Sozialversicherung gemäß § 84a ASVG entsandte Mitglieder
- ein vom Bund entsandtes Mitglied (Vetorecht)
- ein vom Österreichischen Städtebund entsandtes Mitglied
- ein vom Burgenländischen Gemeindebund entsandtes Mitglied
- ein vom Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverband Burgenland entsandtes Mitglied
- ein von den Grünen und unabhängige GemeinderätInnen und Gemeinden entsandtes Mitglied
- ein von Unabhängigen GemeindeVertreterForum entsandtes Mitglied
- ein vom Unabhängigen Verband Freiheitlicher und Unabhängiger Gemeindevertreter Burgenland entsandtes Mitglied
Mitglieder ohne Stimmrecht
- ein vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger entsandtes Mitglied
- ein von der Burgenländischen Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft entsandtes Mitglied
- ein von der KRAGES entsandtes Mitglied
- ein vom Konvent der Barmherzigen Brüder entsandtes Mitglied
- ein von der Burgenländischen Ärztekammer entsandtes Mitglied
- ein von der Landeszahnärztekammer Burgenland entsandtes Mitglied
- ein von der Burgenländischen Apothekerkammer entsandtes Mitglied
Auschuss der Gesundheitsplattform
Der Ausschuss setzt sich zusammen aus je einem Mitglied aus dem Kreis der von der Landesregierung entsandten Mitglieder und der von der Sozialversicherung entsandten Mitglieder sowie weiters den von der Ärztekammer, der Landeszahnärztekammer (je nach Aufgabenstellung), der KRAGES und dem Konvent der Barmherzigen Brüder entsandten Mitgliedern. Aufgabe des Ausschusses ist die Behandlung von Anzeigen und die Abgabe von Empfehlungen an den Landeshauptmann im Zuge von Gründungen von Gruppenpraxen im Sinne des § 52b Ärztegesetz und des § 26a Zahnärztegesetz.
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