Intramuraler Rat

Der Intramuraler Rat …

… hat die Aufgabe, über Angelegenheiten des intramuralen Bereichs vor Beschlussfassung zu beraten und entsprechende Empfehlungen an die Gesundheitsplattform abzugeben, insbesondere bei Investitionszuschüssen und im Rahmen der landesspezifischen Ausformung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung. Weiters obliegt dem Intramuralen Rat die Wirtschaftsaufsicht über die Krankenanstaltenträger.

Mitglieder mit beschließender Stimme

  • das für die Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglied der Landesregierung (Vorsitz)
  • zwei von der Landesregierung entsandte Mitglieder

Mitglieder mit beratender Stimme

  • ein von der Burgenländischen Gebietskrankenkasse entsandtes Mitglied
  • ein von der Burgenländischen Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft entsandtes Mitglied
  • ein von der KRAGES entsandtes Mitglied
  • ein vom Konvent der Barmherzigen Brüder entsandtes Mitglied

Patientenentschädigungsfonds

Der Intramurale Rat hat gemäß § 22 Abs. 1 Bgld. GwG 2017 die Aufgabe, Entscheidungen über die Gewährung und die Höhe von etwaigen Entschädigungen nach Komplikationen im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen in den burgenländischen Fondskrankenanstalten (Güssing, Oberwart, Oberpullendorf, Kittsee und BB Eisenstadt) zu treffen. In diesem Bereich hat das von der Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland entsandte Mitglied ebenfalls beschließende Stimme.

Für die Antragstellung ist die Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland zuständig:

https://www.burgenland.at/service/landesombudsstelle/gesundheits-patientinnen-patienten-und-behindertenanwaltschaft-burgenland/patientenentschaedigungsfonds/

Burgenländischer Gesundheitsfonds

Thomas Alva Edison-Straße 2
A-7000 Eisenstadt
+43 2682 21022
post@burgef.at