Landes-Zielsteuerungskommission

Die Landes-Zielsteuerungskommission 

In der Landes-Zielsteuerungskommission ist der Entwurf für das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen zu beraten und zur Beschlussfassung in den zuständigen Gremien der sozialen Krankenversicherungen und des Landes einvernehmlich zu empfehlen. Dieser Vertrag bildet die Grundlage und den Rahmen für die Aufgaben gemäß § 15 Abs. 2 und 3 Bgld. GwG 2017.

Wesentliche Aufgaben sind die Umsetzung der Vorgaben des Bundes-Zielsteuerungsvertrags und des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens, die Mitwirkung am bundesweiten Monitoring im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit (Finanzen und Steuerungsbereiche), Angelegenheiten des Regionalen Strukturplans Gesundheit, der Großgeräte sowie des Gesundheitsförderungsfonds.

Kurie des Landes (eine Stimme)

  • das für die Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglieder der Burgenländischen Landesregierung (Co-Vorsitz)
  • vier von der Burgenländischen Landesregierung entsandte Mitglieder

Kurie der Sozialversicherung (eine Stimme)

  • Obmann/Obfrau der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (Co-Vorsitz)
  • vier von der Sozialversicherung gemäß § 84a ASVG entsandte Mitglieder

Bund (Vetorecht)

  • ein vom Bund entsandtes Mitglied

Burgenländischer Gesundheitsfonds

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